Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat am 10.08.2023 in drei Berufungsverfahren entschieden, dass eine alleinerziehende Mutter, deren Kind durch eine offizielle Samenspende gezeugt wurde, keinen Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss hat (Aktenzeichen: OVG 6 B 15/22, OVG 6 B 16/22, OVG 6 B 17/22). Eine Samenspende schließe dies aus, da der Samenspender nicht als rechtlicher Vater festgestellt werden könne…
Zum Beitrag: Ein Unterhaltsvorschuss bei Samenspende nicht möglich (scheidung.org)